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Forensystem des Vogelspinnen InfoCenters >> Vogelspinnen Forum >> Mal wieder - VSn und Recht!

Autor Thema:   Mal wieder - VSn und Recht!
Knüsel
- Mitglied -
Erstellt am: 01. Juli 2000 15:07 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Knüsel anzusehen!   Klicken Sie hier, um Knüsel eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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Moin, moin!
Ich habe hier zwei Urteile auf der zooplus.de-Seite durch Eingabe von "Vogelspinne" als Suchbegriff gefunden, die euch interessieren könnten. Hier sind sie:

Gehen von einer Schlange in einer Mietwohnung weder besondere Gefahren noch objektiv messbare Störungen für die Nachbarn aus, kann ein Vermieter deren Beseitigung nicht mit dem Hinweis rechtfertigen, andere Mieter würden sich vor diesem Tier ekeln. Der Vermieter darf sich nicht zum Anwalt von Überempfindlichkeit erheben. Stattdessen muss er eine Genehmigung oder Versagung sorgfältig prüfen. Seine Entscheidung muss für ein Gericht nachvollziehbar und von vernünftigen Gründen getragen sein. Dies gilt sowohl für Haustiere wie Hunde, Katzen und Nager als auch für Schlangen und Vogelspinnen.

Amtsgericht Bückeburg, Az.:73C353/99

Das andere ist dies hier:

Vogelspinnen sind keine gefährlichen Tiere
Ein Halter von Vogelspinnen braucht für diese Tiere keine gesonderte behör iche Genehmigung.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nahezu von jedem Tier eine gewisse Gefährdung ausgeht, können nur solche Tiere als gefährlich eingestuft werden, von denen Verletzungen mit Intensität und Dauerhaftigkeit für den Menschen ausgehen.
Bei Vogelspinnen kann sich ein ernsthaftes Gefahrenpotential für den Menschen nicht einstellen. Die von dem Gift der Vogelspinnen ausgehenden Auswirkungen sind so gering, dass keine tatsächliche Gefahr besteht. Das Gift ist in seiner Intensität nicht stärker als das Gift von einheimischen Wespen oder Bienen. Deshalb ist es unverhältnismäßig, solche Tiere einer besonderen Genehmigungspflicht zu unterwerfen.

VG Ansbach, Az.: 5 K 97.00682


Ich weiß jetzt aber nicht genau, ob sie für ganz Deutschland gelten. Müßte man 'mal wießen, was das VG für ein Gericht ist (Verfassungsgericht?). Und vor allem womit dieses und das o.g. Amtsgericht sich befassen, ob nun mit eine Stadt oder die BRD betreffenden Sachen. Ach ja, noch was ur Rechtslage in Göttingen. Hier steht im Netz unter www.goettingen.de in der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Göttingen", § 12(Tierhaltung), Absatz 1: "Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet werden." Habe aber schon eine Mail an das Ordnungsamt geschrieben, nur um 'mal nachzufragen, wie es mit VS-Haltung, -Anmeldung, etc. aussieht. Werde Bescheid geben, wenn ich mehr weiß.
Bis dann erst mal, muß noch einkaufen und Wäsche waschen.

Gruß,
Andreas *freu*

[Dieser Beitrag wurde von Knüsel am 01. Juli 2000 editiert.]

Terrarienboy
- Mitglied -
Erstellt am: 01. Juli 2000 18:39 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Terrarienboy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Terrarienboy eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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Schön das du dir so viel arbeit gemacht hast
das zu schreiben .
Aber wenn mich nicht alles täuscht hatten wir vor ca. 2 wochen genau das selbe thema .
Ist nicht böse gemeint tschau terriboy.

Knüsel
- Mitglied -
Erstellt am: 01. Juli 2000 20:09 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Knüsel anzusehen!   Klicken Sie hier, um Knüsel eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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Hi terriboy!
Hast recht, hab's verpeilt. Dachte bloß, es würde evtl. jemanden interessieren. Hätte allerdings gleich zu dem Thema schreiben können. Trotzdem danke für den Hinweis. Werde nächstes Mal erst 'n bißchen in den älteren Beiträgen 'rumkramen, eh' ich was schreibe.

Gruß, Andreas

[Dieser Beitrag wurde von Knüsel am 01. Juli 2000 editiert.]

Etienne
- Mitglied -
Erstellt am: 02. Juli 2000 13:05 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Etienne anzusehen!   Klicken Sie hier, um Etienne eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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Hi Knüsel!

Danke für´s Raussuchen! Ob hier, oder in einem anderen Thread.
VG = Verwaltungsgericht, VerfG = Verfassungsgericht.
Solche Urteile gelten leider nicht zwingend für alle anderen Gerichte, so könnte z.B. das BVG (Bundesverwaltungsgericht) die Sache ganz anders sehen. (Ist aber eigentlich nicht anzunehmen, da VS nunmahl einach nicht gefährlich sind).
Die (Bundes-)Länder sind gehalten, sich an diesen Urteilen zu orientieren. Allerdings ist und bleibt die endgütige Regelung ihnen (den Ländern) überlassen. (Siehe die neue Kampfhunde-Verordnung für das Land Hamburg, etc.)

Gruß, Stefan.

Knüsel
- Mitglied -
Erstellt am: 02. Juli 2000 22:00 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Knüsel anzusehen!   Klicken Sie hier, um Knüsel eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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Tag Stefan!

Besten Dank für die Infos in puncto verschiedene Gerichte, usw. Werde dann wohl nach der Seite des Bundeslandes Niedersachsen suchen und hoffen, dort evtl. fündig zu werden. Apropos, aus welchen Bundesländern kommt ihr eigentlich alle so?
Melde mich bald wieder. Bis dann.

MfG,
Andreas.

[Dieser Beitrag wurde von Knüsel am 06. Juli 2000 editiert.]

Neismark
- Moderator -
Erstellt am: 03. Juli 2000 01:45 Klicken Sie hier, um sich das Profil von Neismark anzusehen!   Klicken Sie hier, um Neismark eine eMail zu senden!   Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

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KAnn muich mal irgend jemand mit ein bisschen mehr juristischem Sachverstand als ich ihn habe aufklären, welche Gerichtsurteile welcher Gerichte nun Gesetzes- oder zumindest Präzedenzfallcharakter erlangen ?

Bis jetzt war ich der Meinung, dass bei Straf- und/oder Zivilverhandlungen die Entscheidungen ab der Ebene OLG eine zwingende Wirkung auf andere Urteile haben, sofern dieselben Voraussetzungen vorliegen.

Bin ich da richtig informiert oder ist das völlig daneben ? (Abgesehen von der Terminologie, aber ich bin eben kein Jurist).
Wie sieht das bei VGs aus ?

Bin dankbar für jede Aufklärung.


Gruß,
Neismark

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